Ärzte über 65 müssen nicht umsonst in Altersversorgung einzahlen
https://www.aerzteblatt.de/image.asp?id=103699&w=640 Wiesbaden – Vertragsärzten in Hessen, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres an der erweiterten Honorarverteilung (EHV) teilnehmen und weiterhin vertragsärztlich tätig...
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