Heilbronn – Ärzte und Therapeuten des Amokläufers von Winnenden vom 11. März 2009 müssen sich nicht am Schadenersatz für Opfer und Hinterbliebene der Bluttat mit 16 Toten beteiligen. Das hat das Landgericht Heilbronn entschieden. Selbst wenn die Experten ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.