14.04.2016 - 15.04.2016, Berlin: Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen und in Gemeinschaftsunterkünften: Wie sind die Rahmenbedingungen gestaltet, wie wird für die Sicherung des Kindeswohls und den Kinderschutz Sorge getragen, (wie) findet eine Behandlung von Traumata statt, (wie) werden soziale Betreuung, Spracherwerb und Bildung von Anfang an sichergestellt?Muss der tradierte Familienbegriff im Hinblick auf Flüchtlinge erweitert werden, da viele Kinder und Jugendliche nicht mit ihren Familien, aber in Sozialverbünden einreisen? Die Frage der Vormundschaften für diese Kinder ist in diesem Kontext zu klären. Und was passiert mit minderjährigen Unbegleiteten, wenn diese nach einer Umverteilung in andere Regionen (§ 42a SGB VIII) an ihren Aufnahmeort zurückkehren? Werden diese dann in Gemeinschaftsunterkünfte für Erwachsene integriert? Entspricht das dem Kindeswohl Ist Kinder- und Jugendhilfe in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften präsent und wenn ja, wie? Wie kann der Allgemeine Sozialdienst (ASD) in den Einrichtungen wirken? Welche Jugendamtsstrategien gibt es hierzu?Anmeldung bis 01.04.2016

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