29.09.2016 - 30.09.2016, Erkner: Die Steuerung von Fällen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII stellt Jugendämter vor große Herausforderungen. Einerseits gibt es häufig Ähnlichkeiten zur Fallsteuerung der Hilfe zur Erziehung, andererseits handelt es sich aber deutlich um Eingliederungshilfe, für die auch Grundsätze der Sozialhilfe gelten. Jugendhilfe trifft sozusagen auf Sozialhilfe. Die Fallsteuerung der Eingliederungshilfe basiert auf wesentlichen Elementen: Die Bedarfserhebung und damit die konkrete Feststellung der Teilhabebeeinträchtigungen durch den Jugendhilfeträger, die die Grundlagen für die weitere Hilfegestaltung darstellen. Anmeldung bis: 29.07.2016

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