Kassel – Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Gehbehinderten nur die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Arzt bezahlen. Ausnahmen gibt es nur bei medizinischen oder anderen „zwingenden Gründen“, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.