Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, die alleine aus ihren Heimatländern nach Deutschland geflohen sind, beschlossen. Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren in Bundesrat und Bundestag eingebracht. Es soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen können. Auch wird das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben. Der Gesetzentwurf steht auf dieser Seite des Bundesfamilienministeriums zum Download bereit.

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