Das ElterngeldPlus soll es Müttern und Vätern erleichtern, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen - für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden - erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

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