Kassel – Solange die Schlichtungsausschüsse auf Landesebene noch nicht gegründet sind, können Krankenhäuser oder Krankenkassen bei Streitigkeiten über Krankenhausvergütungen die Sozialgerichte anrufen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.