Hallo, ich bin Sophie und neu hier im Forum. Ich habe zur Zeit ganz schön zu knabbern, vor Allem am Verhalten des Vaters meines Sohnes.
Mein Sohn ist 6 Jahre alt, wurde gerade eingeschult. Sein Vater und ich lebten zusammen, bis er ca. 2 Jahre alt war, danach hatten wir für ca. 1 Jahr das Wechselmodell schriftlich beim Jugendamt vereinbart. Eigentlich wollte der Vater den Sohn für sich alleine und meinte zuerst, entweder ganz oder gar nicht. So ungefähr: wenn ich ihm das Kind nicht komplett gebe, kümmert er sich nur noch ab und an am Wochenende und auch nur, wenn er Lust hat. Ich blieb jedoch hart, drohte mit Umzug zu meiner Familie nach Baden-Württemberg (wir lebten in Hamburg) und letztenendes, als er erkannte, dass ich mich nicht erpressen ließ, einigten wir uns dann auf das Wechselmodell im Wochentakt. Da ich an einer chronischen Erkrankung leide, kam es jedoch ab und zu zu Abweichungen, beispielsweise wenn ich im Krankenhaus lag oder nachts in die Notaufnahme musste. Ich habe das alleinige Sorgerecht, weil der Vater sich während der Beziehung nicht um das gemeinsame Sorgerecht bemüht hat. Nach der Trennung (die von ihm ausging) bestand er jedoch plötzlich auf das gemeinsame Sorgerecht, ich lehnte jedoch ab, wohlwissend, dass ich aufgrund meiner Erkrankung in die totale Abhängigkeit rutschen würde, sofern er das Sorgerecht gehabt hätte. Und meine Befürchtungen bewahrheiteten sich dann auch schnell. Er war ständig auf Party unterwegs, und als ich einmal nachts in der Notaufnahme lag (meinen Sohn hatte ich dabei), weigerte er sich, ihn abzuholen, da er gerade auf einer Party sei und ich solle den Jungen doch über Nacht von der Kindernothilfe ins Heim geben lassen oder wieder nach Hause gehen. Ich ging, obwohl ich extreme Schmerzen hatte, wieder nach Hause. Und meine Mutter mußte unvorbereitet hunderte Kilometer fahren, um mir mit dem Kleinen zu helfen. Sie arbeitet ganztags und mußte sich mit einer Ausrede krankschreiben lassen. So oder so ähnlich lief es noch einige Male, dazwischen lief es relativ gut und mein Sohn verkraftete das Wechselmodell auch sehr gut. Der Vater meines Sohnes hat im Grunde ein gutes Verhältnis zu unserem Sohn und der Kleine liebt ihn auch abgöttisch. Allerdings betrieb er, wie ich von einem ehemals guten Freund von ihm erfuhr, jahrelang Gehirnwäsche mit unserem Sohn in der Hoffnung, dass er, sobald er selber entscheiden können würde, zu ihm ziehen sollte. Das wäre für mich noch kein Grund gewesen wegzuziehen, ich hätte lediglich versucht, gegenzusteuern. Aber dass er mich ständig hängen ließ, lief alles auf Kosten von mir oder meiner Mutter und so drohte ich ihm ein weiteres Mal nach Ba.-Wü. zu ziehen, wenn er keine Rücksicht auf meine Situation nahm. Zwischendruch hatte er mal mehrere Monate keine Wohnung, sodass ich in dieser Zeit völlig allein mit dem Kind war. Ich hatte ständig wechselnde Haushaltshilfen von der Krankenkasse, das Jugendamt, bei dem ich Hilfe suchte, konnte mir nicht weiterhelfen, denn sie hatten keine Pflegeeltern oder Sonstiges zur Verfügung, die mal zwischendurch einfach einsprangen. Der Kindsvater setzte mich zunehmend unter Druck, ich solle ihm das gemeinsame Sorgerecht übertragen, dann könne ich mich auch auf ihn verlassen, wenn ich krank bin." Hm...und was wenn es dann trotzdem so weitergeht?? Dann darf ich noch nichtmal mehr mit dem Kleinen weghiehen." dachte ich. Es kam für mich nicht in Frage, mir das Sorgerecht zu teilen. Ich war durch meine gesundheitliche Situation sowieso schon in der schwierigeren Lage und hatte - im Gegensatz zu ihm- nie die Absicht, meinen Sohn für mich alleine zu beanspruchen. Ich hatte Angst, dass er mir das Kind nach und nach mehr abnehmen wollte.
Als ich ihm offenbarte, dass ich nun zurück nach Hause ziehen würde, ließ er mir das Kind samt Sachen vor die Türe stellen (obwohl er gerade im Wechselmodell dran war und ich krank im Bett lag!), sodass meine Mutter wieder einsprigen musste. Danach erhielt ich einen Brief von seiner Anwältin, er wollte mir das Sorgerecht entziehen und sofort auf sich übertragen lassen, ohne meine Anhörung (was so gar nicht möglich ist!) wegen akuter Kindeswohlgefährdung. Die Begründung für die angebliche Kindeswohlgefährdung war, dass ich wegziehen, und dem Kind somit die einzige Bezugsperson (angeblich Er) wegnehmen wollte. Ich hätte keinerlei Beziehung zu meinem Sohn und könne mich nicht richtig um ihn kümmern, da ich aufgrund meiner körperlichen Erkrankung zu schwach und psychisch labil sei. Damit kam er aber vor Gericht nicht durch, ich gewann den Prozess.
Also zog ich schließlich, als der Kleine 3 war, zurück in meinen Heimatort zu meiner Familie und von da an zog ich meinen Sohn mit Hilfe meiner Mutter, einer ehemaligen Jugendamtsmitarbeiterin mit Führungsposition und derzeit Leiterin einer sozialen Einrichtung in Führungsposition, groß. Da ich einen Ganztageskindergartenplatz ergattert hatte, klappte es auch mit der Berufstätigkeit meiner Mutter gut. Nach einiger Zeit des "kalten Krieges" normalisierte sich das Verhältnis zwischen mir und dem Kindsvater allmählich. Es lief auch mit unserem Sohn gut, der Vater kam ca. alle drei Wochen und übernachtete mit dem Kind bei einer Bekannten in der Nähe, später sogar bei mir in der Wohnung. Wir hatten beinahe wieder ein freundschaftliches Verhältnis. Dann jedoch kam der große Bruch: Von einem Umgangskontakt kam mein Sohn mit blauen Fingerabdrücken und Würgemalen am Hals nach Hause. Der KV war ausgerastet und hatte sich an dem Kleinen vergriffen und ihm verboten, mich anzurufen. Ich war geschockt. Ich hätte das dem KV niemals zugetraut und ich kenne ihn so nicht. Egal was wir für Schwierigkeiten hatte, es war nicht seine Art, sich an seinem Kind zu vergreifen. Mein Sohn war extrem enttäuscht von seinem Vater, den er so liebte, und der weigerte sich kategorisch, sich bei dem Kleinen zu entschuldigen. Mein Sohn Gabriel wartete aber nur darauf, dass sein Papa ihm sagte, es tue ihm leid. Doch nichts dergleichen. Der KV begründete dies damit, dass es angeblich unpädagogisch sei, sich zu entschuldigen, da Gabriel ja ungehorsam war. Gabriel ist zugegebenermaßen ein eher schwieriges Kind, sehr lebhaft und dickköpfig und ich stoße auch des Öfteren an meine Grenzen. Aber ich konnte doch unmöglich das Kind so in den Kindergarten schicken und nichts unternehmen. Abgesehen davon hatte ich natürlich Bedenken, dass so etwas wieder vorkommen könnte. Also ging ich zum Jugendamt und dieses stellte mit sofortiger Wirkung den Umgang ein. Meine Mutter zeigte ihn an (ich war dagegen, weil er mir irgendwie leid tat, da so etwas vorher noch nie vorgekommen war). Nach mehreren Monaten wurde der Umgang erneut aufgenommen, allerdings begleitet. Mit der Auflage, dass sich der KV bei Gabriel entschuldigt (was er dann auch tat). Dann, nach dem ersten unbegleiteten Umgang nach Monaten, kam Gabriel ziemlich verstört nach Hause zurück. Er meinte, sein Paoa habe ihm gesagt, ich (also die Schreiberin) wolle ihn ins Gefängnis bringen. Außerdem erzählte er dem Jungen, Gabriel sei bei ihm aufgewachsen und ich hätte ihn aus seiner Wohnung "gerissen" und sei mit ihm nach Ba.-Wü. abgehauen. Daraufhin meldete ich mich bei der Sachbearbeiterin vom Jugendamt und verlangte ein Gespräch mit ihr und dem KV und zwar VOR dem nächsten Umgangskontakt. Ich versicherte, dem KV beim Umgang keinerlei Steine in den Weg zu legen, wenn dieser mit versicherte, meinem Sohn in Zukunft keine Lügen mehr zu erzählen bzw. mich und unsere Konflikte völlig aus den Gesprächsthemen herauszulassen. Es kann nicht sein, dass sich der KV am Kind vergreift und ich soll dann die Böse für den Kleinen sein, wo ich ihn noch nichtmal angezeigt habe. Da sich der KV vehement weigert, sich mit mir an einen Tisch zu setzen und auch am Telefon nicht in der Lage ist, mit mir zu sprechen (er schreit mich an, fällt mir andauernd ins Wort, widerholt nur stumpf seine Forderungen ohne auf mich einzugehen) bin ich jetzt mit dem Jugendamt so verblieben, dass der Umgang vorerst eingestellt ist und sich der KV den Umgang einklagen muß. Dies habe ich ihm auch so per SMS mitgeteilt. Ich bin ziemlich fertig. Einerseits wünsche ich meinem Sohn, dass er seinen Vater regelmässig sieht. Andererseits kann der Umgangskontakt mit seinem Vater nicht auf Kosten des guten Verhältnisses zu mir stattfinden. Denn ich bin schließlich diejenige, die ihn großzieht und damit die Hauptbezugsperson für ihn. Hat irgendjemand von euch erfahrungen, wie Richter in so einem Fall urteilen, was für Bedingungen für einen Umgang erfüllt sein müssen und ob und wie man den KV zwingen kann, bei den Umgangskontakten keine negative Gehirnwäsche mit meinem Sohn zu machen???
Liebe Grüße, Sophie