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Thema: sorgerecht und umgangsrecht

In dieser Diskussion geht es um "sorgerecht und umgangsrecht" im "Partnerschaft und Familie" Forum, als Teil von Elternfragen.net
...

  1. #1
    Ganz neu hier
    Registriert seit
    29.03.2012
    Geschlecht
    ?
    Alter
    43 Jahre
    Beiträge
    1

    Standard sorgerecht und umgangsrecht


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    habe da mal eine frage, ich habe einen 4 jährigen sohn, nach der trennung von meiner partnerin,die jetzt einen neuen freund hat, sehe ich meinen sohn nur noch jeden mo mi und fr für 15 min um ihn zur kita zu bringen, und wenn ich ihn sonst sehen möchte reagiert sie auf keine anrufe oder sms,sie verlangen sogar von ihm das er zum neuen papa sagen muss. was kann ich tun, bin am überlegen das geteilte sorgerecht zu beantragen, was hat das für folgen für sie und vor allem dem kleinen?

  2. #2
    Krankenschwester
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    Bad Düben
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    Beiträge
    5
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: sorgerecht und umgangsrecht

    Hallo souldoom...
    Mein Freund und Papa unseres Sohnes hatte gerade letzte Woche seine Gerichtsverhandlungen wegen seiner Tochter (aus einer anderen Beziehung). Die Kleine ist 5 Jahre alt und er durfte sie zunächst auch nur 14-tägig an den Samstagen von 09.30 Uhr bis 17.30 Uhr sehen. Durch eine Anwältin haben wir dann außergerichtlich erreicht, dass er sie aller 14 Tage von samstags 09.30 Uhr bis sonntags 17.30 Uhr zu sich nehmen darf. Ab 2012 sollte dies dann auf das ganze Wochenende (also 2 Nächte) ausgedehnt werden, aber ihre Mutter machte nicht mit. Unsere Anwältin stellte daraufhin einmal einen Antrag auf die Umgangsregelung und einen Antrag auf die gemeinsame elterliche Sorge. Letzte Woche waren nun die Verhandlungen. Zunächst war der Termin bezüglich des Umgangs. Der Richter legte fest, dass die Elternteile eine Familienberatung in Anspruch nehmen und in einem halben Jahr gibt es eine neue Verhandlung. Das gleiche wurde daraufhin auch in der Verhandlung zum Sorgerecht festgelegt.
    Ich gebe dir den Tipp, nimm dir einen Anwalt und versuche über ihn eine Eltervereinbarung zu erwirken. Darin sollte klar beschrieben sein, wann du deinen Sohn abholen kannst und wann du ihn wieder zu seiner Mutter bringen mußt. Diese Elternvereinbarung war bei uns wichtiger Bestandteil bei den Verhandlungen. Du kannst auch versuchen, diese Vereinbarung über das Jugendamt zu erreichen. Die ist dann auf jeden Fall bindend und deine Ex muß sich daran halten. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sagte uns einmal, dass es nicht nur das Recht der Väter ist, ihre Kinder zu sehen und Umgang mit ihnen zu haben sondern auch ihre Pflicht.
    Seit langer Zeit erlebe ich das Theater mit der Ex meines Freundes mit und ich bin immer wieder auf´s Neue erschüttert, wie skrupellos Mütter mit ihren Kindern umgehen. Die tragen ihre Probleme mit den Ex-Partnern über ihre Kinder aus.
    Ich kann dir nur anbieteten, wenn du Fragen bezüglich des Kampfes um deinen Sohn hast und mehr wissen oder einfach mal quatschen willst, dann schreib mich einfach an!!!

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