Es geht um die Einschulung unserer Tochter, die am 1. Juli 2007 geboren ist. Wir wohnen in Hessen, wo der Stichtag eigentlich der 30. Juni ist (§58 Schulgesetzt Hessen). Doch wegen des Zusatzes in §9 VOBGM „bis einschließlich 1. Juli geboren“ möchte das hiesige Schulamt unsere Tochter zum 1. August 2013 einschulen. In der entsprechenden amtlichen Bekanntmachung der Stadt steht eindeutig, dass alle Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli 2006 bis 1. Juli 2007 geboren sind, schulpflichtig sind. Ist das richtig?