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Thema: Zuzahlungen auch bei Kindern?

In dieser Diskussion geht es um "Zuzahlungen auch bei Kindern?" im "Das kranke Kind" Forum, als Teil von Elternfragen.net
...

  1. #1
    mämchen
    Gast

    Frage Zuzahlungen auch bei Kindern?


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    Meine Tochter trägt seit vielen Jahren orthopäd. Einlagen und brauchte dringend neue. Beim Orthopäden kommt jeden Mo ein Orthopädiemeister in die Praxis, da hab ich die Einlagen "bestellt". Als ich den Termin zum abholen ausgemacht habe, verlangte die Arzthelferin € 10,-- Anzahlung, die würden dann verrechnet.
    Hab mir erstmal nichts dabei gedacht, weil das bei mir selbst vor wenigen Wochen genauso war, aber dann fiel mir ein: das Kind ist vierzehn, bisher mußten wir noch nie was zuzahlen!
    Weiß jemand, ob sich da etwas geändert hat? Oder kann das ein Irrtum gewesen sein? Sind ganz normale Einlagen mit einem zusätzlichen Fersenpolster, nix besonderes.

    Neugierige Grüße

    Ute

  2. #2
    Teetante
    Gast

    Standard AW: Zuzahlungen auch bei Kindern?

    Hi Ute!

    Eventuell sind das sogenannte Hilfsmittelkosten, die dann hinterher wirklich verrechnet werden. Also der Eigenanteil an den Einlagen sozusagen! Eine Praxisgebühr ist bei unter 18jährigen nicht erlaubt.

    Müßte mich da aber auch nochmal genau kundig machen, soviel ich weiß, müssen Kinder weder das eine noch das andere zuzahlen! Da würde ich nochmal anrufen und genau nachfragen!

    Liebe Grüße, Andrea

    (ich telefoniere die Tage mit ner Kollegin, die beim Orthop. arbeitet, die frage ich mal genauer!)

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  4. #3
    mämchen
    Gast

    Standard AW: Zuzahlungen auch bei Kindern?

    Hallo, Andrea,
    Hilfsmittel sind ja sogar für Erwachsene "kostenlos". Z. B. meine Katheter fallen darunter, die trägt immer die Kasse - vollständig.
    Bei meinen Einlagen mußte ich einen ordentlichen Eigenanteil zahlen, aber das kenne ich schon, deshalb ist mir ja auch bei meiner Tochter erstmal nix aufgefallen - gut gepennt, Mutter!
    Wir können die Dinger am 5.2. abholen, da frag ich nach. Aber wenn du vorher schon was in Erfahrung bringst oder auch jemand andres was weiß , freu ich mich.

    Liebe Grüße

    Ute

  5. #4
    Görenschreck
    Gast

    Standard AW: Zuzahlungen auch bei Kindern?

    Hallole

    wie alt ist den deine Tochter?

    Unsere ist jetzt 12 Jahre alt und wir "dürfen" jetzt auch Rezeptgebühr bezahlen, ob auf alles weiß ich nicht.

    Mein Tipp ruf bei der Kasse an und frag nach.

    Grüßle

  6. #5
    mämchen
    Gast

    Standard AW: Zuzahlungen auch bei Kindern?

    Sie ist vierzehn. Und die zehn Euro Anzahlung würden später bei der Abrechnung verrechnet. Das hört sich so an, als käme noch mehr...

    Ute

  7. #6
    Teetante
    Gast

    Standard AW: Zuzahlungen auch bei Kindern?

    Zuzahlungen

    Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen über Zuzahlungen für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche sind generell von Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten).
    Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel:

    Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verbandmitteln und bei Hilfsmitteln (z.B. Einlagen) müssen Patienten künftig zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, höchstens jedoch zehn Euro.


    ...




    Hi Ute ,

    habe mal schnell gegoogelt, das o.g. steht bei der AOK. Der Link ist:
    ((fuer URL bitte einloggen))

    Liebe Grüße, Andrea
    .

  8. #7
    mämchen
    Gast

    Standard AW: Zuzahlungen auch bei Kindern?

    Hallo, Andrea,

    auf deine Idee hin hab ich bei meiner BKK mal gesucht und nichts gefunden.

    Aber hier fand ich sehr interessante Infos, das könnte bei uns zutreffen, da ich mit meiner Tochter nicht nur den Orthopäden, sondern auch das Sanitätshaus gewechselt habe:

    ((fuer URL bitte einloggen))

    In einem Thread sind zwei Links mit passenden Antworten...

    Schönen Sonntag Euch beiden,

    Ute

  9. #8
    mämchen
    Gast

    Standard AW: Zuzahlungen auch bei Kindern?

    Ich hab beim VdK gefunden, was ich gesucht habe:

    Verlangt ein Hilfsmittelhersteller eine "wirtschaftliche Zuzahlung" von dem Patienten/der Patientin, ist damit nicht eine gesetzliche Zuzahlung im Sinne des SGB V gemeint. Eine "wirtschaftliche Zuzahlung" verlangen Hilfsmittelhersteller, die meinen mit den Festbeträgen, die sie von der Krankenkasse erhalten, für ein ("qualitativ besonders hochwertiges") Hilfsmittel nicht auszukommen. (asw)

    @görenschreck: für dich hab ich auch noch was gefunden. Irgendwie läßt sich der Text nicht kopieren, deshalb hier der link, schau unter: zum Kinderarzt gehen:

    ((fuer URL bitte einloggen))

    Danke euch allen,

    Ute

  10. #9
    Arzt (Kinderheilkunde) Avatar von StarBuG
    Registriert seit
    03.11.2006
    Geschlecht
    ?
    Ort
    Fulda
    Alter
    45 Jahre
    Beiträge
    935
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Zuzahlungen auch bei Kindern?

    Ihr könnt auch immer direkt bei eurer Krankenkasse anrufen und euch dort erkundigen.

    Die können euch da die beste Auskunft geben.

    Gruß

    Micha

  11. #10
    mämchen
    Gast

    Standard AW: Zuzahlungen auch bei Kindern?

    Weiß ich, Micha, mein Problem ist, dass mir meine Frage meistens dann einfällt, wenn bei der KK keiner mehr da ist...
    Dann schreib ich es halt mal hierhin, vielleicht interessiert es andere auch,

    Liebe Grüße

    Ute

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