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Thema: 2 Kindergartenplätze bedingt durch Trennung.

In dieser Diskussion geht es um "2 Kindergartenplätze bedingt durch Trennung." im "Erziehung" Forum, als Teil von Elternfragen.net
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  1. #1
    Ganz neu hier
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    1

    Standard 2 Kindergartenplätze bedingt durch Trennung.


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    Liebe Community,

    ich bin im Internet über dieses Forum gestoßen. Und da ich über eine Suchmaschine keine Antwort zu meinem Problem gefunden habe, stelle ich sie einfach Hier.

    Ich habe zusammen mit meiner Ex- Freundin einen 1 1/2 Jahre alten Sohn. Nun haben wir uns vor einiger Zeit getrennt, wie das nun leider Heutzutage vorkommt. Seit unserer Trennung leben wir nun in verschiedenen Bundesländern. Sie in Brandenburg, ich in Sachsen. Mein Sohn lebt bei ihr und sie hat derzeit noch das alleinige Sorgerecht.
    Bis auf den Sachverhalt das wir getrennt sind verstehen wir uns ganz gut und haben ein gutes freundschaftliches Verhältnis. Seit ca. einen Monat geht mein Sohn in eine Kindertageseinrichtung in Brandenburg. Sie ist derzeit arbeitssuchend und startet im November mit einem Praktikum in einem Krankenhaus, sodass die Sache wer zahlt den Kindergartenplatz geklärt ist. (In dem Fall die ARGE) Ich hingegen befinde mich derzeit in einer Umschulung, welche noch ~2 Jahre andauert. Dabei beziehe ich ALG II.

    Nun zu meiner/unseren Frage.
    Ich will meinen Sohn ja auch sehen und aktiv bei der Erziehung mitwirken. Das Problem dabei ist einfach die Entfernung und das benötigte Geld um dies zu reallisieren.
    Nun haben wir uns gedacht, wir beantragen das gemeinsame Sorgerecht und ich sich hier in Sachsen einen Kindertagesplatz in einer Einrichtung, sodass er in der Zeit, in der er bei mir ist die Möglichkeit hat in einen Kindergarten zu gehen. Ich kann ja Tagsüber nicht auf ihn aufpassen. Wir haben uns das so gedacht das ich ihn in einem 1/4 Jahr 1 Monat zu mir nehme. Oder eben nach Bedarf. (Wheinachten, Sommerurlaub etc.) Nun ist die Frage ob das ganze überhaupt möglich ist, und wer mir diesen Tagesplatz bezahlen kann. Ich denke ja wir müssten dann in Brandenburg den Kindergartenplatz für diese Zeit streichen und dann neu beantragen. Oder kann man da eine nahtlosen Übergang schaffen?

    Soviel zu meiner Frage. Wenn etwas nicht ersichtlich ist fragt einfach nach.
    Ich danke schoneinmal im Vorraus. elex

  2. #2
    Arzt (Kinderheilkunde) Avatar von StarBuG
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: 2 Kindergartenplätze bedingt durch Trennung.

    Hallo Elex,

    ich glaube, der beste Ansprechpartner für euch ist das Jugendamt.
    Die können euch sicher sagen, was da machbar ist und wo man Hilfen beantragen kann.

    Halt uns mal auf dem Laufenden, würde mich interessieren, was dabei rum kommt

    Gruß

    Michael

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  4. #3
    Labertasche Avatar von Filliz
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    779

    Standard AW: 2 Kindergartenplätze bedingt durch Trennung.

    Hallo elex

    Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die eine Einrichtung, bei einer Abmeldung für kurze Dauer und das dann auch nocht in relatv regelmäßigen Abständen, so etwas nicht mit sich machen lässt. Denn schließlich werden diese Plätze ja gebraucht und sobald ein Platz frei wird, wird dieser mit wartenden Kindern besetzt. Ich würde sagen, Ihr würdet den Platz auf´s Spiel setzten.
    Zumindest ist es hier in NRW so, hier ist es rel. schwierig überhaupt einen Ganztagsplatz zu bekommen.
    Außerdem glaube genauso wie Starbug, dass es sinnvoll wäre ein geteiltes Sorgerecht zu haben, denn so hast Du keinerlei rechtlichen Anspruch, was das Mitspracherecht an dem Kind angeht.
    Wie es mit zwei Kindergartenplätzen in verschiedenen Bundesländern aussieht, ist mir nicht bekannt. Wende Dich an´s Jugendamt. Aber auch hier habe ich bisher von keinem Kindergarten gehört, der nur zeitweise Kinder in die Einrichtung nimmt, es sei denn, es handelt sich um absehbare Notfälle.
    Und ohne Dir bzw. Euch jetzt etwas zu wollen, ist es wirklich notwendig, dass die Allgemeinheit (Arge+ in Deinem Fall, wer auch immer -nur nicht Du, weil Dir das Geld fehlt) für ein Kind doppelte Kindergartengebühren leisten sollen?
    Natürlich ist es bei Dir ein besonderer Fall, aber wie viele Ausnahmen verkraftet ein Sozialstaat, wenn er für ein und dieselbe Leistung doppelt bezahlen soll?

    Tut mit Leid, wenn ich hier so heftig ins Gericht geht, aber so sehe ist es halt.

    Trotz dem alles Gute und viel Erfolg.

    Tanja

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