AW: Streitigkeiten in der Partnerschaft - Dieser Beitrag ist 527 Tage alt Wenn es soweit ist, dann reden wir nochmal darüber, denn so einfach ist das Ganze nicht. Ein Kind darf nur auf die Sonderschule, wenn die Eltern damit einverstanden sind, was man ihnen natürlich nicht sagt! Lass dich da mal nicht verunsichern! Aber an dem Punkt brauchen die Kinder dann wirklich sture und kampfbereite Eltern, das kann ich dir schon mal sagen. Meine Ex-Schwägerin ist auch Bluterin, hatte auch dieses Behindertengrad, die haben die ganzen Einwände der Schulbehörde einfach ignoriert, als es an die Schulwahl ging, sie hat ganz normal auf einem Gymnasium mit 19 ihr Abi gemacht, wohl häufig wegen OPs gefehlt, da muss man halt viel nacharbeiten, aber deswegen auf die Sonderschule: never ever!!! Das wäre ja noch schöner! |