Nach zweijährigem Diskussionen und Auseinandersetzungen hat Deutschland im vergangenen Jahr die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Die Konvention fordert die Vertragspartner unter anderem auf, für „inclusive education“ Sorge zu tragen. Das bedeutet, dass zukünftig Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam in allgemeinen Schulen in heterogenen Lerngruppen der Vielfalt ihrer Begabung entsprechend unterrichtet werden sollen.

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