Kassel ? Anders als Hartz-IV-Empfänger können Familien mit geringem Arbeitseinkommen von der Zuzahlung zu Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten befreit werden. Nach zwei am Donnerstag bekannt gegebenen Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) gilt das ...
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Vermischtes: Familien mit geringem Einkommen müssen Medizin nicht selber zahlen
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