Vor über 25 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen der Rechte des Kindes verabschiedet. Heute ist die Kinderechtskonvention von fast allen Staaten der Welt ratifiziert und damit die weltweit anerkannteste Konvention der Vereinten Nationen. Die Kinderrechte sind universal, das heißt sie gelten für alle Kinder - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder davon, ob sie in einem Land geboren oder hinzugewandert sind. Auf diesen Seiten informiert das Bundesfamilienministerium über die Kinderrechte und zeigt anhand von praktischen Beispielen und konkreten Anregungen auf, wie zu einer noch besseren Berücksichtigung der Interessen, Bedürfnisse und Rechte von Kindern in der Gesellschaft beigetragen werden kann.

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