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Rechtstipp: Behörde kann ALG II nur von Einzelperson zurückfordern

Dies ist eine Diskussion �ber "Rechtstipp: Behörde kann ALG II nur von Einzelperson zurückfordern" im "Nachrichten" Forum, als Teil von Elternfragen.net - Das Forum für Eltern und die, die es noch werden wollen
Arbeitsagenturen und Kommunen dürfen zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II (ALG II) grundsätzlich zurückfordern. Allerdings muss sich die Rückforderung an eine konkrete Person richten und darf ...


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Alt 31.07.2007, 00:42   #1
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Beitrag Rechtstipp: Behörde kann ALG II nur von Einzelperson zurückfordern - Dieser Beitrag ist 444 Tage alt

Arbeitsagenturen und Kommunen dürfen zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II (ALG II) grundsätzlich zurückfordern. Allerdings muss sich die Rückforderung an eine konkrete Person richten und darf nicht die gesamte Bedarfsgemeinschaft betreffen, wie das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschied. [mehr]

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zurueckfordern , einzelperson , alg , behoerde , rechtstipp:

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