Berlin – Zur Dämpfung der Arzneimittelkosten hat der Bundesrat das 14. SGB V-Änderungsgesetz passieren lassen. Damit hat er die bislang geltende Möglichkeit aufgehoben, Arzneimittel aus dem Bestandsmarkt zu einer Nutzenbewertung aufzurufen. Zugleich ...

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