Neben den steuerlichen Vorteilen für Kinder und Ehegatten werden auch noch Unterstützungsleistungen für andere Verwandte steuerlich anerkannt. So sind Leistungen an die eigenen Eltern steuerlich absetzbar - und zwar bis zum Unterhaltshöchstbetrag von 7680 Euro jährlich. Werden beide Elternteile unterstützt, verdoppelt sich der Unterhaltshöchstbetrag. [mehr]
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Thema: Die lieben Verwandten
- 31.07.2007 00:42 #1RSS News Feeds





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Die lieben Verwandten
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Neben den steuerlichen Vorteilen für Kinder und Ehegatten werden auch noch Unterstützungsleistungen für andere Verwandte steuerlich anerkannt. So sind Leistungen an die eigenen Eltern steuerlich absetzbar - und zwar bis zum Unterhaltshöchstbetrag von 7680 Euro jährlich. Werden beide Elternteile unterstützt, verdoppelt sich der Unterhaltshöchstbetrag. [






