Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beschäftigt sich diese Rechtsexpertise mit der Frage, wie ein Anspruch auf Förderung und Betreuung für Grundschulkinder rechtlich ausgestaltet werden könnte. Die Rechtsexpertise zeigt, dass § 24 Abs. 4 SGB VIII, wonach eine objektiv-rechtliche Verpflichtung für Kinder im Grundschulalter geregelt ist, zu einem subjektiven Rechtsanspruch weiterentwickelt werden kann. In der Expertise wird als Lösungsweg aufgezeigt, dass ein Anspruch auf Förderung und Betreuung als Gesamtzeit unter Einschluss der durch die Schule abgedeckten Zeit festgelegt werden könnte. Damit könnten auch Ferienzeiten und Unterrichtsausfall abgedeckt werden.

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