Auseinandersetzungen über das Arbeitszeugnis gehören zum Alltag deutscher Arbeitsgerichte. Laut Paragraf 109 der Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, in dem der Arbeitgeber - zumindest auf Wunsch - auch die Arbeitsleistung beurteilt. Für Konflikte sorgt jedoch häufig der zweite Absatz des Paragrafen. [mehr]
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Auseinandersetzungen über das Arbeitszeugnis gehören zum Alltag deutscher Arbeitsgerichte. Laut Paragraf 109 der Gewerbeordnung hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, in dem der Arbeitgeber - zumindest auf Wunsch - auch die Arbeitsleistung beurteilt. Für Konflikte sorgt jedoch häufig der zweite Absatz des Paragrafen. [






