Enkelkinder gehören grundsätzlich nicht zum mitversicherten Personenkreis in der Rechtschutzversicherung. Das gilt nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin (AZ: 6 U 175/08) auch dann, wenn das Kind zusammen mit den Eltern im Haushalt der Großeltern lebt und von den Großeltern finanziell unterstützt wird. [mehr]
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Thema: Wann ist ein Kind ein Kind?
- 24.03.2009 08:40 #1RSS News Feeds





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Wann ist ein Kind ein Kind?
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Enkelkinder gehören grundsätzlich nicht zum mitversicherten Personenkreis in der Rechtschutzversicherung. Das gilt nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin (AZ: 6 U 175/08) auch dann, wenn das Kind zusammen mit den Eltern im Haushalt der Großeltern lebt und von den Großeltern finanziell unterstützt wird. [






