Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert hier über wesentliche Neuerungen des Jugendschutzgesetzes zum 01.09.2007, z.B. zur Anhebung der Altersgrenze für Tabakwaren, die nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen.

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