Berlin – Ärzte müssen Patienten noch keine Atteste über Vorerkrankungen als Anspruchsnachweis auf eine vorrangige SARS-CoV-2-Impfung ausstellen, da nach Weihnachten zunächst mit der Impfung in Alten- und Pflegeheimen durch mobile Impfteams begonnen... [weiter lesen]

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.