Deutschland hat sich 2009 in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu verpflichtet, Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen in allgemeinbildenden Schulen gemeinsam in heterogenen Lerngruppen zu unterrichten. Seitdem ist der Inklusionsanteil bundesweit gestiegen. Dennoch ist der Anteil der Förderschüler, die in Sonderschulen unterrichtet werden, im selben Zeitraum annähernd konstant geblieben. Im vorliegenden Artikel wird unter anderem auf die Ergebnisse der Studie ´Inklusion in Deutschland - eine bildungsstatistische Analyse´, die Bildungsökonom Professor em. Dr. Klaus Klemm im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt hat, eingegangen.

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