Arbeitnehmer sind auf Weihnachtsfeiern grundsätzlich durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers geschützt. Allerdings gelten auch zu diesem Anlass die üblichen Regeln. Insbesondere für selbstverschuldete Unfälle unter Alkoholeinfluss zahlt die Unfallkasse auch Weihnachten nicht, worauf die IG Bau Berlin hinweist. [mehr]
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Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch auf der Weihnachtsfeier
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Arbeitnehmer sind auf Weihnachtsfeiern grundsätzlich durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers geschützt. Allerdings gelten auch zu diesem Anlass die üblichen Regeln. Insbesondere für selbstverschuldete Unfälle unter Alkoholeinfluss zahlt die Unfallkasse auch Weihnachten nicht, worauf die IG Bau Berlin hinweist. [






