Das Erlernen der deutschen Sprache ist die Grundlage für den schulischen Erfolg von Kindern. Im Schuljahr 2003/04 wurde deshalb an allen Grundschulen die vorschulische Sprachförderung eingeführt. Ab dem Schuljahr 2018/2019 werden alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, dort alltagsintegriert gefördert. Für Kinder, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, gilt Folgendes: Die Grundschule stellt bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, im Rahmen der Schulanmeldung die deutschen Sprachkenntnisse auf der Grundlage bewährter Verfahren fest. Die Grundschulen richten für diese Kinder im Schuljahr vor der Einschulung einen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse ein. Die Teilnahme ist verpflichtend (vorgelagerte Schulpflicht). Die Sprachfördermaßnahmen finden vorrangig in einer Grundschule statt.

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