11.03.2009 - 11.03.2009, Dresden: Die Rechte von Kindern sind seit einiger Zeit ein großes Thema in der Öffentlichkeit und Politik in Deutschland. Obgleich nicht explizit verfassungsrechtlich verankert, gelten Kinder laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts von Geburt an als Grundrechtsträger und sind somit eigenständige Rechtssubjekte. Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland hat nach dem Gesetz (SGB VIII – KJHG) eine klare Interessenvertretungsfunktion für junge Menschen und deren Familien. Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gelten dabei als übergeordnete Ziele. Politische Mandatsträger, Organisationen, Träger, Einrichtungen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Interessen der Mädchen und Jungen wahrzunehmen, ihre Rechte zu vertreten und sie ihrem Alter entsprechend an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Kinder und Jugendliche als eine besonders verletzliche Gruppe können eigene Rechte selbst erst zunehmend in ihrer Entwicklung wahrnehmen. Die Stärkung der Fähigkeit zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsbezogenen Lebensführung – und damit zur Wahrnehmung ihrer Rechte – ist eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfe. Da die Kinder- und Jugendhilfe stets in der Spannung zwischen Staatsinteressen, Eltern- und Kinderrechten steht, müssen Kinderrechte dort immer auch professionell berücksichtigt werden. Die Fachtagung bietet Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit den verschiedenen Dimensionen der Rechte von Kindern in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt und in den unterschiedlichen Handlungsfeldern. Neben fachlichen und politischen Inputs sollen die TeilnehmerInnen auf den Ebenen Wissen, Haltung und Handeln Impulse für ihre praktische Arbeit, Lehr- oder Studiensituation erhalten. In den Workshops können sich die TeilnehmerInnen gemeinsam die Bedeutung von Kinderrechten für konkretes fachliches Handeln erschließen. Ziel ist es, Kinderrechtsaspekte handlungsleitend in die eigene Praxis(-reflektion) zu integrieren. Kosten: 50 € (erm. 10 €). Anmeldeschluss für diese Fachtagung ist der 01.03.2009.
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Fachtagung „Kinderrechte in der Jugendhilfe“
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