Karlsruhe – Für fünf Jahre und sechs Monaten in Haft muss ein plastischer Chirurg aus Berlin acht Jahre nach dem Tod einer Patientin. Außerdem erhält er ein Berufsverbot von vier Jahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte heute ein entsprechendes ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.