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Arge muss Mahngebühr für Heizkostennachzahlung übernehmenDies ist eine Diskussion �ber "Arge muss Mahngebühr für Heizkostennachzahlung übernehmen" im "Nachrichten" Forum, als Teil von Elternfragen.net - Forum für Eltern mit medizinischen Fragen rund um KinderHartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf volle Übernahme der Heizkosten, sofern ihre Wohnung angemessen groß ist und sie nicht offensichtlich unwirtschaftlich heizen. Unter diesen Voraussetzungen muss die ... |
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Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf volle Übernahme der Heizkosten, sofern ihre Wohnung angemessen groß ist und sie nicht offensichtlich unwirtschaftlich heizen. Unter diesen Voraussetzungen muss die zuständige Behörde auch Nachforderungen des Energieversorgers sowie Mahngebühren für nicht fristgemäß beglichene Heizkostenrechnungen übernehmen, wie das Sozialgericht entschied. [mehr] |
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