Um Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bei der Konzeption und Umsetzung von Krippenpädagogik zu unterstützen, hat das Niedersächsische Kultusministerium gemeinsam mit der Fachebene aller Trägerverbände Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren erarbeitet. Sie gehen auf die Anforderungen insbesondere der ein- und zweijährigen Kinder ein. Auf differenzierte Aussagen zur Arbeit mit Säuglingen wurde verzichtet. Die Handlungsempfehlungen ergänzen und vertiefen den 2005 unterzeichneten Orientierungsplan für die Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Einrichtungen für Kinder für den Bereich der Krippenpädagogik. Ihre inhaltliche Gliederung ist mit der des Ausgangsdokumentes identisch. Die grundlegenden Aussagen des Orientierungsplans und die vertiefenden Ergänzungen der Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren können in den jeweiligen Kapiteln parallel gelesen werden. Die Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren bilden aber auch für sich gesehen ein eigenständiges Werk. (DIPF/Orig.).

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