Erfurt/Düsseldorf – Ärzte an Universitätskliniken haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keinen Anspruch auf eine bessere Vergütung, selbst wenn es in Hintergrunddiensten zu vermehrten Arbeitseinsätzen kommt. Hintergrunddienste... [weiter lesen]

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