Die Tagung geht der Frage nach, inwieweit auf kommunaler Ebene verbindlich sogenannte Präventionsketten etabliert werden können, die ein sinnvolles und aufeinander abgestimmtes Ineinandergreifen der verschiedenen involvierten Rechtsgebiete - vom Schulrecht über das Grundsicherungs- bzw. Sozialhilferecht bis hin zum Gesundheitsrecht und der Kinder- und Jugendhilfe - ermöglichen. Ausgangspunkt ist die Frage, ob eine investive Konzeption des Sozialstaats Änderungen im Verfassungsrecht voraussetzt. Es soll diskutiert werden, ob das traditionelle Verständnis des „staatliche Wächteramts“ um eine Teilhabedimension zu ergänzen ist. Zugleich werden die verfassungsrechtlichen Grenzen integriert-kooperativer Ansätze im Hinblick auf die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen sowie die Finanzverfassung ausgelotet und die Anforderungen an die behördliche Umsetzung einer Präventionskette diskutiert. Eine Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung i.S.v. § 15 FAO ist möglich.

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