Hallo cloe963!
Ich bin ein Mann, ich bin Erzieher, und ich bin ein Freund der klaren Worte. Das tut anfänglich vieleicht weh, aber wenn man sich darauf einlässt, können sie helfen.
Da hast du ja so einige Probleme.
1. Ich gebe dir die alleinige Schuld der momentanen Lage!
Ohne es dir bewusst gemacht zu haben, hat sich in den letzten Jahren so einiges fehlerhaftes eingeschlichen.
Ich weiß nicht wie du ansonsten mit deiner Tochter umgehst, und welche Beziehung ihr zueinander habt, aber wenn du jetzt nicht mit ihr klar kommst, wird es für die Zukunft ganz schwer.
Ich will dir jetzt auch nicht weiter vorwerfen, was du alles falsch gemacht hast. Z.B. dass man nie zu seinem Kind sagen sollte: "Na dann geh doch!", oder: "Ich suche die Nummer für dich heraus, dann kannst du das Jugendamt anrufen!"
Diese Aussagen sind alle samt Existenzgefährdungen für deiner Tochter. Das ist ein klarer Vertrauensmissbrauch von dir.
Ich gebe dir Recht, dass es auch nicht schön ist, was deiner Tochter so alles sagt. Aber Kinder haben "Welbenschutz". Sie haben ein Recht dazu auszutesten, wie weit sie gehen können.
Nun liegt es an den Eltern klare Grenzen zu setzen.
Mein Tipp für dich:
Da du eine Tochter vor dir hast, die mit dem Jugendamt droht, ist es ratsam ein sachliches liebevolles Gespräch zu führen.
Dieses Gespräch muss unter vier Augen stattfinden und es muss ein ruhige Ambiente vorhanden sein. Begib dich auf Augenhöhe. Fordere den Augenkontakt von ihr.
Sag ihr solche Sätze wie: "Egal was du mir alles böses sagst, ich bin deine Mutti und ich liebe dich von ganzen Herzen. Du wirst mich sicher mit einigen Worten verletzen können, wie du es auch in letzter Zeit getan hast, aber ich würde dich nie im Leben freiwillig von mir weglassen."
Versuche dabei in Körperkontakt zu kommen.
Wenn sie dann in ein Gespräch einlenkt, kannst du ihr ja mal folgendes Gesetz zeigen. Denn wenn mal deine Tochter doch zum Jugendamt gehen, bekommst sie dort nichts anderes gesagt.
Die wenigsten Eltern wissen, dass es dieses Gesetz wirklich gibt:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §1619
[Dienstleitungspflicht in Haus und Geschäft]
"Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäfte Dienste zu leisten."
Unter dem folgendem Link kannst du so einige Erklärungen zu dem Gesetz lesen.
http://www.hr-online.de/website/rubr...cument_1054336
Vieleicht versteht dann deine Tochter besser, dass es eigentlich etwas normales ist was du von ihr verlangst.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Gib nicht auf!
Kinder sind etwas wunderbares, wenn man weiß, wie man mit ihnen umgehen muss. Und diesen Umgang kann man erlernen.
Ich wünsche dir und deiner Tochter für die Zukunft eine gewaltfreie Zeit.
Viele Grüße
Helfman