Hallöle...bin momentan schwanger und mein Kind kommt März auf die Welt...nun ist es so, dass ich zu meiner Mutter von meiner Seite aus keinen Kontakt mehr habe, da sie mir bzw. uns (meinen Geschwistern und meinem Vater) viel angetan hat....aus diesem Grunde wollte ich keinen Kontakt zwischen meinem Kind und meiner Mutter,nun kam letztens ein Kommentar von ihr, dass sie das Recht hätte ihr Enkelkind zu sehen...ist das wahr???
Grüssle Jasi
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- 21.12.2006 18:52 #1Ganz neu hier
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Recht auf Großelternschaft???
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- 22.12.2006 08:25 #2GörenschreckGast
Recht auf Großelternschaft??? Hallo erstmal und ein herzliches WILLKOMMEN

Keine Ahnung ob Sie per "Gesetz" ein Recht darauf hat. (Kann ich mir aber nicht vorstellen)
Aber wenn Du und dein Partner das nicht wollen, wird Sie wohl nicht viel machen können.
Es ist Dein/ Euer Kind und Du/ IHR seit für das Wohl des Kindes verantwortlich.
Frag doch mal bei Deinem zuständigen Jugendamt nach.
Grüßle vom Gören(er-)schreck(er)
- 22.12.2006 08:39 #3Obelix1962Gast
Recht auf Großelternschaft??? @jasi,
von mir auch ein Weihnachtliches
Herzliches
Hallole
hier im Forum.
Ich wünsche Dir viel Spass
und immer die passenden Antworten auf Deine Fragen.
Das Jugendamt kann Dir bezüglich der Rechtslage Enkel sehen garantiert eine klare Auskunft geben.
Ansonsten schöne
Weihnachtszeit und einen Guten
Rutsch ins neue Jahr.
Vor allem viel Freude dann ab März mit Deinem Spross
Grüßle
Obelix1962
- 22.12.2006 12:59 #4Ganz neu hier
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- 2
Recht auf Großelternschaft??? Danke...für die Antwort und für eure tolle Begrüßung....euch auch ein schönes Weihnachtsfest und ein Frohes Neues!!!
- 26.12.2006 09:23 #5TeetanteGast
Recht auf Großelternschaft??? Hi Jasi!
Erstmal auch von mir noch ein herzliches Willkommen!
Sollte ich mal ein Kind haben, wird es meine Mutter/Austrägerin oder wie auch immer man es bezeichnen mag auch nicht zu Gesicht bekommen. Zu ihr habe ich seit 20 Jahren keinen Kontakt mehr und werde den auch (hoffentlich) nie mehr haben. Glaube nicht, daß es ein Gesetz gibt, daß Dich zur "Herausgabe" Deines Kindes an die Großmutter zwingen kann!
Liebe Grüße, Andrea
- 30.01.2007 11:04 #6LessaGast
AW: Recht auf Großelternschaft??? Hallo jasi,
die Frage stellte sich uns auch, als immer deutlicher wurde, dass meine Schwiegermutter weder uns Großen noch den Kindern gut tut. Wir haben den Kontakt abgebrochen (gegenseitig). Als nach einem Jahr noch ein Paket für die Lütte zum Geburtstag kam, habe ich es zurückgeschickt. Ich möchte nicht, dass die Kinder ihr irgendwie verpflichtet sind.
Welches Recht sollte Deine Mutter haben, Dein Kind sehen zu dürfen, wenn sie nicht zu Eurer Welt gehört?
Gruß, Lessa.
- 31.01.2007 06:39 #7BravaGast
AW: Recht auf Großelternschaft??? hallo bei mir ist das so ähnlich ich habe zu meiner Mutter keinen kontakt sie hat mich mit 7 Tagen wegegeben zu meinen Grosseltern ich kenne also die Frau fast nicht vor 13 Jahren habe ich von mir aus versucht kontakt aufzunehmen ging schief sie behandelte mich wie eine fremde so,brach ich den kontakt ab sagt ihr sie werde ihre Enkel nie sehen .Nun sehe ich ab und zu wie sie hier durch die gegend fährt und schaut ob sie eins von den kids sieht ich finde sie braucht sie nicht zu sehen .Die kinder haben niemals nur eine Tafelschokolade von ihr gesehen ihre anderen Enkel bekommen seit sie auf der welt sind Geschenke ,auf so eine Mutter kann ich verzichten ich will nicht das die Kids sich zu irgendwas verpflichtet fühlen müssen
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Grüssle Gaby
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