und meine mutter hat es in der zeitung gelesen
Nach einer Eilentscheidung des Landessozialgericht Hamburg findet eine Anrechung von Einkommen und Vermögen des Partners beim Arbeitslosengeld II findet regelmäßig nicht statt, wenn ein Paar noch nicht mindestens ein Jahr zusammenlebt. (L 5 B 21/07 ER AS)
Das Bestehen eines gemeinsamen Haushaltes zweier unverheiratet und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen lebender Menschen führe nur dann zu einer wechselweisen Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II, wenn zwischen den beiden auch eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Hiervon sei regelmäßig, d.h. wenn besondere Umstände nicht vorliegen, erst auszugehen, wenn das Zusammenleben länger als ein Jahr dauert. Auch nach der zum 1. August 2006 in Kraft getretenen Änderung des SGB II (Forentwicklungsgesetz zu Hartz IV) wird in diesen Fällen der wechselseitige Wille, füreinander einzustehen und Verantwortung füreinander zu tragen, unter anderem nur dann vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben (§ 7 Abs. 3a SGB II).
Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeknüpft. Danach gilt für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft, dass die Bindungen der Partner so eng sein müssen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden könne. Dies setze voraus, dass sie sich füreinander verantwortlich fühlen, zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherzustellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse einsetzen (Urt. vom 17.11.1992 – 1 BvL 8/87 – BVerfGE 87, S. 234 ff., 265).
(Quelle: Pro-Sozial)
ANZEIGE
Herzlich willkommen auf Elternfragen.net
Ihrem Eltern Forum für Fragen rund um Kinder
- » Sie haben Kinder oder möchten welche bekommen?
- » Sie möchten sich mit anderen Eltern austauschen?
- » Sie sind gerade Schwanger und haben dazu Fragen?
- » Sie haben ein krankes Kind und suchen Rat?
...dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir werden versuchen Ihnen bei Ihren Fragen und Problemen zu helfen.
Ja! Ich möchte mich jetzt registrieren!
Die Nutzung von Elternfragen.net ist und bleibt vollkommen kostenlos.
Für registrierte Benutzer ist Elternfragen.net übrigens werbefrei.
Ergebnis 1 bis 1 von 1
- 26.04.2007 15:21 #1
das habe ich gerade im netz gefunden
ANZEIGE
genießt die tage mit euren kindern , denn sie sind schneller aus dem haus als euch lieb ist
Ähnliche Themen
-
Vermischtes: Pflegekraft-Roboter lernt gerade laufen
Von Aerzteblatt.de im Forum NachrichtenAntworten: 0Letzter Beitrag: 01.12.2008, 18:00 -
«Ich habe nur drei Teile, darf ich vor?»
Von Abacho.de im Forum NachrichtenAntworten: 0Letzter Beitrag: 26.08.2008, 08:05 -
habe keine d-flouretten gegeben was nun?
Von Suesse23 im Forum Die kindliche EntwicklungAntworten: 7Letzter Beitrag: 07.06.2008, 01:31 -
Habe noch was ,das mich ärgert!!
Von petra04 im Forum Chat EckeAntworten: 7Letzter Beitrag: 11.07.2007, 22:27 -
ich habe angefangen ein buch zu schreiben
Von Dany im Forum Chat EckeAntworten: 5Letzter Beitrag: 30.11.2006, 15:44

LinkBack URL
Über LinkBacks








